Die epidemiologische Lage in der Schweiz ist nach wie vor sehr instabil. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat verschärfte, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus beschlossen. Sie gelten seit Montag, 18. Januar.
Für die Aargauer Kirchgemeinden ergeben sich folgende Regelungen und Empfehlungen:
In allen öffentlich zugänglichen Räumen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen gilt Maskenpflicht, ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs. Öffentliche Räume sind diejenigen, die während Öffnungszeiten von der Allgemeinheit jederzeit betreten werden können. In der Reformierten Gesamtkirchgemeinde Baden betrifft das die jeweiligen Kirchen selbst sowie die Entrées der Kirchgemeindehäuser. Trotz Maskenpflicht gilt weiterhin die Distanzregel von 1,5 m Abstand.
Weiterhin gelten die vom Bund verordneten Massnahmen vom Dezember 2020:
- Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Nur noch Gottesdienste bis 50 Personen sind erlaubt.
- Das Singen im Gottesdienst ist verboten – auch das Mitsummen von Liedern.
- Seelsorgegespräche sind unter Schutzmassnahmen wieder möglich.
Spezifische Massnahmen:
- Der Empfang des Abendmahls ist nur sitzend erlaubt.
- Beim Taufakt trägt die Liturgin oder der Liturg zwingend eine Schutzmaske und desinfiziert vorgängig die Hände.
- Kirchlicher Unterricht wird mit Masken durchgeführt. Es kann darauf verzichtet werden, wenn der Minimal-Abstand von 1.5 Metern jederzeit gewährleistet ist oder eine Trennwand eingerichtet wird.
Nach wie vor gelten in der Reformierten Gesamtkirchgemeinde Baden die üblichen Hygiene- und Verhaltensregelndes BAG. Unser aktuelles Schutzkonzept finden Sie hier:
Schutzkonzept der Reformierten Kirche Baden plus
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Verbunden im gemeinsamen Gebet: Täglich um 20 Uhr laden wir Sie ein, eine Kerze anzuzünden, ins Fenster zu stellen und ein Gebet zu sprechen.
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Res Peter 079 908 92 02
Kristin Lamprecht 079 190 89 20
Florian Rückel 079 190 89 25
Martin Kuckelsberg 079 190 89 24
Sozialdiakonische Unterstützung:
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