Der Bundesrat hat am 8. September weitere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Die neuen Bestimmungen traten am 13. September in Kraft und sind bis 24. Januar 2022 befristet. Im Zentrum steht eine Ausweitung der Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren. Ein Covid-Zertifikat erhalten jene Personen, die geimpft, getestet oder von der Krankheit genesen sind.
Auf die Reformierte Kirche Baden plus hat die neue Regelung folgende Auswirkungen:
Es gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen grundsätzlich eine Zertifikatspflicht, Masken sind erwünscht aber nicht Pflicht. Gottesdienste im Innenbereich mit maximal 50 Teilnehmenden sind aus grundrechtlichen Überlegungen (freie Ausübung der Religion) von der Zertifikatspflicht ausgenommen worden. Bei Konsumationen im Anschluss an Gottesdienste («Chilekafi») sind nur Personen mit Zertifikat zugelassen.
Was heisst das für meinen Gottesdienst?
Bitte informieren Sie sich auf dieser Webseite, ob ein Gottesdienst zertifikatspflichtig ist oder nicht. Gottesdienste in kleinerem Rahmen werden kein Zertifikat brauchen, grössere aber schon.
Sie sehen bei allen Gottesdiensten und Veranstaltungen auf einen Blick im Titel ob ein Zertifikat erforderlich ist.
Und vergessen Sie Ihre ID nicht. Wir danken für Ihr Verständnis!
Weitere Informationen sowie unsere aktuellen Schutzmassnahmen finden Sie hier.
